Die Stadt Bern in der Schweiz will die Förderung des Fußverkehrs konkret anpacken.(1)
Folgende fünf Fragestellungen waren für einen Handlungsleitfaden für kommunale Fußverkehrsstrategien auch in Deutschland von Interesse:

Am Ende finden Sie die Quellenangabe.

Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?

Da Bern die Stadt der kurzen Wege ist, werden viele Wege zu Fuß zurückgelegt, somit sollen Berns Wege und Plätze zum Promenieren und gemütlichen Verweilen einladen. Das übergeordnete Ziel der Stadt Bern ist es, gezielt die Mobilität der Teilnehmenden des Fußverkehrs als stadtgerechte und umweltfreundliche Fortbewegungsart zu etablieren.

Teilziele für das Fusswegnetz

Ausgehend von diesem übergeordneten Ziel werden die folgenden Teilziele für das Fusswegnetz angestrebt:

  • Das Fusswegnetz ist in Bezug auf verschiedene Gefahren objektiv und subjektiv sicher. Bestehende Schwachstellen in Bezug auf die Sicherheit werden behoben.
  • Das Fusswegnetz verfügt über ausreichende Kapazitäten (z.B. im Umfeld von Bahnhöfen oder der Innenstadt).
  • Das Fusswegnetz ist für alle Altersgruppen hindernisfrei und attraktiv gestaltet. Auch dessen Umfeld ist zu berücksichtigen.
  • Das Fusswegnetz verbindet möglichst direkt Orte und Plätze in der Stadt Bern, die von hohem Interesse für Wohn- und Arbeitsbevölkerung sind. Öffentliche Nutzungen (z.B. Einkauf, Dienstleistungen und Sport) sind schnell und sicher zu erreichen. Bestehende Lücken im Fusswegnetz werden behoben.
  • Das Fusswegnetz entspricht den Anforderungen unterschiedlicher Nutzungen (z.B. für den Schulweg, den Arbeitsweg oder für die Freizeit) und weist dementsprechend unterschiedliche Funktionen auf.
  • Das Fusswegnetz ist mittels der Planung, Projektierung und Realisierung von Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Betriebs- und Unterhaltsarbeiten garantieren attraktive Fusswege.“(2)

Gibt es einen Durchführungs-Beschluss?

Bisher wurde der Richtplan Fußverkehr erstellt und soll bis zum Sommer 2017 überarbeitet werden, sodass dann schließlich ein Beschluss vom Gemeinderat der Stadt Bern gefasst werden kann sowie die Genehmigung vom Kanton eingeholt werden soll.

Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?

Die Stadt hat sich sehr konkrete Punkte vorgenommen:

  • Fußgängerzone Innenstadt: Innerhalb eines Projekts wird geprüft, ob die „Fußgängerzone Innenstadt“ umsetzbar ist.
  • Fuß- und Veloverkehrsverbindung Breitenrain – Länggasse: Es soll eine Fuß- und Velobrücke entstehen, die die beiden Stadtteile miteinander verbindet, sodass eine wichtige Lücke im Fuß- und Velonetz geschlossen wird.
  • Querungsmöglichkeiten Eigerplatz: Im Rahmen der Neugestaltung des Platzes werden die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr verbessert und weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit getroffen.
  • Burgernziel: Die Sicherheit für den Fußverkehr soll verbessert werden. Durch bestimmte Lenkungsmaßnahmen (z.B. eine Ampelanlage) soll das sichere Queren der Straße ermöglicht werden.
  • Langsamverkehrsverbindung Europaplatz – Weyermannshaus Ost: Zwischen diesen beiden Gebieten soll eine neue Fußwegverbindung entstehen. Ein Teil davon ist die Langsamverkehrspasserelle im Rahmen eines Projektwettbewerbs.
  • Fusswegverbindung Bümpliz Nord: Die Fusswegverbindung zwischen Fellergut und Tscharnergut soll attraktiver gestaltet werden. Auch der Bahnhof Bümpliz Nord soll erschlossen werden und die zum Teil unterirdisch verlaufenden Wege sollen möglichst hell, sicher und attraktiv gestaltet werden.

Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Bisher noch nicht umgesetzte Maßnahmen bzw. neue Maßnahmen werden nach der öffentlichen Mitwirkung aus der Bevölkerung von der städtischen Verwaltung und Fussverkehr Bern geprüft und priorisiert. Die Schlüsselprojekte wurden durch die Rückmeldung der städtischen Verwaltung und Fussverkehr Bern sowie nach öffentlicher Mitwirkung aus der Bevölkerung und den Quartiersvereinen definiert und mit höchstem Handlungsbedarf festgelegt.

Wie soll das Projekt umgesetzt werden?

„Die Realisierung der Massnahmen erfolgt schrittweise, kontinuierlich und nach Prioritäten gegliedert. Die Planung, Projektierung und Realisierung sowie der Betrieb und Unterhalt von Fusswegen erfolgt unter Berücksichtigung angehender Instandsetzungs- oder Erneuerungsmassnahmen sowie anderer geplanter Infrastrukturmassnahmen der Stadt Bern. Die Wege und Anlagen des Fussverkehrs sind in regelmässigen Abständen auf ihre Schwachstellen und den Zustand der Bausubstanz zu prüfen und bei bedarf in Stand zu setzen. Der Winterdienst ist für de Fussverkehr wichtig. Befestigte Fusswege werden unter der Berücksichtigung der Wegkategorie und der Verhältnismässigkeit auch im Winter in der Regel nicht unterhalten. Die genaue Handhabung des Betriebs und des Unterhalts sind in den entsprechenden Dokumenten des Tiefbauamtes und von Stadtgrün Bern geregelt.“(3)

Quellen und Anmerkungen:

  1. Stadt Bern, Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün: „Fussverkehr in der Stadt Bern – Richtplanung und weitere Förderstrategien“.
  2. Stadt Bern, Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün: Richtplan Fussverkehr (2016), Seite 10
  3. Ebd., Seiten 12 und 13.

Die Beschreibung der Aktivitäten zur strategischen Förderung des Fußverkehrs in der Stadt Bern erfolgte Ende 2016.